UNSERE FAHRZEUGE
Das erste Fahrzeug, mit dem Du in die mobile Freiheit startest, ist etwas ganz Besonderes. Fahrvergnügen und Komfort sind deshalb für uns schon während der Ausbildung eine Selbstverständlichkeit.
Dank unseres aus zahlreichen attraktiven Modellen bestehenden Fuhrparks wird jede Fahrstunde für Dich garantiert zum Erlebnis.
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Kia Sportage Automatik
Mehr erfahrenFahrerlaubnisklasse B/BE/B197 Automatik
Mindestalter
- 17 Jahre: Begleitetes Fahren
- 18 Jahre
- 25 Jahre: B196
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Fahrerlaubnisklasse BE
- Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.
VW Tiguan Automatik
Mehr erfahrenFahrerlaubnisklasse B/BE/B197 Automatik
Mindestalter
- 17 Jahre: Begleitetes Fahren
- 18 Jahre
- 25 Jahre: B196
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Fahrerlaubnisklasse BE
- Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.
VW T-Roc Automatik
Mehr erfahrenFahrerlaubnisklasse BE/B197 Automatik
Mindestalter
- 17 Jahre: Begleitetes Fahren
- 18 Jahre
- 25 Jahre: B196
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Fahrerlaubnisklasse BE
- Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.
VW Tiguan Automatik
Mehr erfahrenFahrerlaubnisklasse B/BE/B197 Automatik
Mindestalter
- 17 Jahre: Begleitetes Fahren
- 18 Jahre
- 25 Jahre: B196
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Fahrerlaubnisklasse BE
- Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.
T-Roc Schaltgetriebe
Mehr erfahrenFahrerlaubnisklasse B/B197 Schaltwagen
Mindestalter
- 17 Jahre: Begleitetes Fahren
- 18 Jahre
- 25 Jahre: B196
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Golf Sportsvan Schaltgetriebe
Mehr erfahrenFahrerlaubnisklasse B/BE/B197 Schaltwagen
Mindestalter
- 17 Jahre: Begleitetes Fahren
- 18 Jahre
- 25 Jahre: B196
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Fahrerlaubnisklasse BE
- Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.
CB 600 F
Mehr erfahrenFahrerlaubnisklasse A
- Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
- Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- Mindestalter 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
KTM Duke 125
Mehr erfahrenFahrerlaubnisklasse A1/B196
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Honda PCX125 Automatik
Mehr erfahrenFahrerlaubnisklasse A1/B196
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Peugeot
Mehr erfahrenFahrerlaubnisklasse AM
Mindestalter 16 Jahre. Nur innerhalb Deutschlands: 15 Jahre
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.